§ 42 StVZO:
Die Vorschriften bezüglich der Anhängelasten bleiben unberücksichtigt.
Aber: ich denke im Schadensfall wirst du keine Probleme mit der StVO/StVZO/FEV, bekommen sondern mit der Versicherung. Diese dürfte deinen Defender als "nicht geeignet" ansehen und sich zumindest mit der Schadensregulierung schwer tun/querstellen.