Beiträge von Thorsten90

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


Dann gibt es nur EINE Antwort: Die LFAD 2024 im Mammutpark und alle Landyfriends sind herzlich dazu eingeladen!
Zur Anmeldung & weiteren Informationen geht es hier: Anmeldung

    Hi viermalvier,
    m. W. gibt es für Garmin (Zumo 550) Karten für Südamerika. Frag einmal Thomas (Tom) Nick von "Touratec West" (BMW Kohl) in Aachen. Die sind sehr gut informiert, auch wenn es um Fernreisen geht... Vielleicht kann Dir auch einer "unserer" Händler weiter helfen... Wegen des Nachfolgers (Zumo 660 und 220) sind die 550er inzwischen "recht" preiswert gebraucht zu bekommen. Du erwähnst den Verbleib und die Montage auf einer F650, ich habe noch einen nagelneuen, originalverpackten, abschließbaren Touratec-Halter, den ich verkaufen möchte. Bei Bedarf bitte PN.
    Besten Gruß!
    Thorsten

    Morgen Ralf,
    danke für die aufmunternden Worte! Hast Du mal raus geschaut? Radfahren? Bei dem Wetter? Von wegen Leib und Seele in Form... Obwohl Du natürlich grundsätzlich recht hast... Daher heute im Volvo unterwegs, kann man sich dran gewöhnen... Sitzheizung, Sounderlebnis, Geschwindigkeiten > 200, ein echtes Auto eben...


    Hi Mike, hast Du meinen "Clone-Freelander" gefahren, ebenfalls 3 x Kupplung, 2 x LiMa, 1 x Getriebe und noch ein paar Kleinigkeiten. Wobei ich bei Kleinigkeiten nicht die Rechnungsbeträge meine.


    Die Funkfrequenzstörungen kenne ich. Ich habe eine Zeit in Dresden gearbeitet, da konnte man Land Rover und BMW nicht zwischen Frauenkirche, Kulturpalast und Hilton Hotel parken. Ein Telekom-Mast (?) strahlte derart heftig, keine Chance, die Fahrzeuge wieder zu starten (Wegfahrsperre). Der ADAC hat die Autos auch nur bis zum Elbe-Ufer rollen lassen, dann war alles wieder gut. Gelbe Engel halt...


    Besten Gruß!
    Thorsten

    Servus Mike,
    eine verstärkte Kupplung einbauen? Kann man, muß man aber nicht! Es ist doch erneut das Qualitätsthema, was bereits mehrfach angesprochen wurde. Ein Geländewagen, der am besten nur Landstraße fährt, eine Anhängelast von 3,5 t, die man am besten nicht nutzt, etc. Ich will mich auf die Kupplung beschränken, die Liste ist doch endlos. Das ist doch ein Witz! Für die Werkstätten natürlich die Garantie, wirtschaftlich zu überleben. Schätze, ich schule noch um...
    Warum ich knurrig bin? Weil mein Landy wieder steht. Mit Kupplungsschaden. Ohne Gelände, ohne Anhänger, ohne Großglocknerhochalpenstraße... Mir wird das langsam unheimlich, alle 4 Wochen 4-stellige Rechnungsbeträge...
    Aber, es wird bestimmt noch ein schöner Tag werden, insbesondere wenn ich am Abend ein schönes Auto Probe gefahren bin...
    Besten Gruß!
    Thorsten

    Servus Karsten,
    auch ein nachträglich eingebauter Filter erhöht den Widerstand, ergo, Mehrarbeit für den Motor, ergo höherer Verbrauch. Ich hatte diese Information VOR dem Einbau durch die Werkstatt, also keine "böse" Überraschung, die Vorabinformationen waren umfangreich, wirklich fair play. Vielleicht können unsere "Profi-Schrauber-Friends" die Granularität meiner Antwort erhöhen...
    Besten Gruß!
    Thorsten

    Hi Landyfriends,
    das Stichwort ist bereits gefallen: Es ist (auch) teuer!
    Meine Beweggründe waren vordergründig die Verkaufsmöglichkeit meines Autos verbunden mit dem zu dem Zeitpunkt unklaren Wahlausgang in NRW (Das ist kein Start einer Politikdebatte!). Mehr und mehr Städte verschärfen die Ein- bzw. Durchfahrtmöglichkeiten (Auch das ist kein Start einer Grundsatzdebatte über den Sinn solcher Maßnahmen).


    Ich habe den Einbau des Partikelfilters bei meinem Land Rover Händler zu einem verhandelten Festpreis einbauen lassen (HJS). Standzeit 1 Tag. Hat reibungslos geklappt, es ist allerdings erforderlich, sehr sorgsam auf komplett ausgefüllte Papiere zu achten. Der Eintrag in die Papiere, auch um den Steuereffekt nutzen zu können, zugegeben, es ist eher eine Randbemerkung wert, war unproblematisch, Kosten knapp 20 EUR. Leider habe ich nun die neuen Bescheinigungen Teil I und II. Gleichzeitig habe ich noch Rammbügel und Unterfahrschutz eintragen lassen (@ Pauli !!!). Am Mittwoch veröffentlichte die Bafa (<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bafa.de">http://www.bafa.de</a><!-- m --> -> Rußpartikelfilter), daß die Förderung/Zuschuß (= EUR 330,00) des Einbaus von Rußpartikelfiltern beschlossen sei. Es können in Kürze (online) Anträge, auch rückwirkend, gestellt werden.


    Zur Fahrpraxis, der Effekt ist deutlich, schwarzer Abgasrauch gehört der Vergangenheit an. Mehrverbrauch, gemäß Hinweis des Werkstattmeisters bei ca. 1 Ltr/100 Km, m. E. jedoch mehr, sammle noch Erfahrung. Beschleunigung, Endgeschwindigkeit (was für eine Terminologie) und Geräuschkulisse ist unverändert.
    Soweit diese Info!


    Besten Gruß!
    Thorsten

    Hallo,
    mal abgesehen von Kuchen und selbst gedengelten Pickerln, ich habe meinen TD5 letzte Woche nach-/umrüsten lassen. Bei Interesse gibt's Details...
    Besten Gruß!
    Thorsten

    Hi,
    Kopf hoch! Murphy's law, das passiert immer vor Feiertagen. Und Ersatzteile hat heute niemand mehr auf Lager, habe vor 3 Wochen fast 1 Woche auf neue Bremsen gewartet... Leider kann ich Dir sagen, es wird nicht der letzte Defekt sein. In dieser Hinsicht ist ein Land Rover echt zuverlässig. Ich kenne inzwischen alle ADAC-Fahrer im Umkreis der PLZ 4 mit Vornamen... Die betonen zwar immer, die "kaputtesten" Landys wären die Range Rover, denke aber, die meinen die Komplexizität dieser Fahrzeuge. Hoffe, es ist noch ein Garantiefall... Genieße den trotzdem den Feiertag!
    Besten Gruß!
    Thorsten

    Servus Ralf,
    kurz skizziert wieso ich zum Kehlkopfmikrophon gewechselt habe... Ich benutze die ALAN 456 PMRs (<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.alan-electronics.de">http://www.alan-electronics.de</a><!-- w -->)ursprünglich zum Motorrad fahren (bei POLO gekauft). Sehr gute Qualität, sehr gute Reichweite. Es gibt zwei trigger zum Funken, einmal per "Knopfdruck" oder per "Sprachsteuerung". Du kannst Dir vorstellen, wenn Du mit der Reiseenduro unterwegs bist, kommt außer Fahrtwindgeräuschen nichts mehr beim Empfänger an. Also, überlegt, wie ich DIESES Geräusch eliminieren kann, um kommunizieren zu können. Andererseits wollte ich die Hände frei haben. Ein befreundeter Fahrlehrer verriet mir seine Lösung, Kehlkopfmikrophon! Hier findest Du ein Beispiel: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.thomann.de/de/alan_x_17.htm">http://www.thomann.de/de/alan_x_17.htm</a><!-- m --> Neben den Fahrlehrern hatte auch Land Rover Experience die Geräte auch lange im Einsatz. Meine Geräte haben nun schon viele Jahre auf dem Puckel und sind zigmal kreuz und quer durch die Alpen gefahren. Die Anwendungsmöglichkeiten sind jedoch weitaus größer, Arbeit, Sport, Einsatz, etc. Wenn Du magst, bringe ich die Geräte zum nächsten Stammtisch mit. Bitte erinnere mich dann aber vorher noch einmal dran!
    Besten Gruß!
    Thorsten

    Hi Katia,
    das Heck des Defenders ist ein recht "sensibler" Bereich, da es keine Stoßstange gibt. (Gut gibt es, unterstelle aber, es gibt sie nicht) Insbesondere im "Großstadtdschungel" ist die Beschädigung hinten am Auto leider nicht selten.
    Ich habe hinten LSG, die am Rahmen befestigt sind und mindestens 4 cm zum Lampenkörper haben, so führt ein unmittelbarer Kontakt nicht umgehend zu einem Glasbruch.
    Besten Gruß!
    Thorsten

    Hallo Ole,
    ich habe diese "plug & play" Lampenschutzgitter schon gesehen. Im Hinblick auf die Wirksamkeit steht der Kunststoff Metall in nichts mehr nach. Die Frage ist, wie montiere ich die LSG? Viele Angebote schützen die Scheinwerfer, nüchtern betrachtet haben die Anbauteile dann ihren Zweck erfüllt, jedoch ist das Chassis stark beschädigt, sobald Druck ausgeübt wird. Weiß im Moment nicht, wer die Teile anbietet, Marinezubehör kann gut sein.
    Besten Gruß!
    Thorsten

    Hi Winni, Bernd,
    während Ihr über darüber nachdenkt, daß sich die Tür im 90° Winkel öffnen läßt, überlege ich, wie ich sie nach dem strengen Winter wieder gescheid schließen kann. Mein Tür verschleißt pro Winter einen Bolzensatz... Wird am 26. mal wieder mit weiteren "Kleinigkeiten" (Partikelfilter, Rost, weitere Türen, etc.) repariert/ausgetauscht...
    Besten Gruß!
    Thorsten

    Servus Karsten,


    hier die Details aus "§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen" der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV), viel Text, Punkt 7) ist für Dich interessant...


    § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen


    5 Gesetze verweisen aus 11 Artikeln auf § 10


    (1) Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen. § 9 Abs. 2, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 bleiben unberührt.


    (2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; hiervon ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere.


    (3) Das Kennzeichenschild mit zugeteiltem Kennzeichen muss der Zulassungsbehörde zur Abstempelung durch eine Stempelplakette vorgelegt werden. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, sowie die Bezeichnung des Landes und der Zulassungsbehörde. Die Stempelplakette muss so beschaffen sein und so befestigt werden, dass sie bei einem Entfernen zerstört wird.


    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


    (5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.


    (6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:


    1. bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung,


    2. bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung und


    3. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen den Anforderungen der Richtlinie 74/151/EWG des Rates vom 28. März 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. EG Nr. L 84 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung.


    Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.


    (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


    (8) Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.


    (9) Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen auf dem Leuchtenträger angebracht sein.


    (10) Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe „D".


    (11) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden. Über die Anbringung der Zeichen „CD" für Fahrzeuge von Angehörigen diplomatischer Vertretungen und „CC" für Fahrzeuge von Angehörigen konsularischer Vertretungen entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Berechtigung zur Führung der Zeichen „CD" und „CC" ist in die Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.


    (12) Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen.


    (Artikel 1 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; Geltung ab 01.03.2007 FNA: 9232-12; 92 Straßenverkehrswesen 923 Straßenverkehrsrecht 9232 Zulassung zum Straßenverkehr)
    Quellenangabe: <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.buzer.de">http://www.buzer.de</a><!-- w -->


    Besten Gruß!
    Thorsten

    Hi Winni,
    alles "alte Bekannte"! Solltest Du schnellstmöglich reklamieren. Stelle Dich aber auf die Diskussion ein, ob es sich um Rost am Chassis oder an "Anbauteilen" handelt. Wie auch immer, sogleich bekämpfen, es zahlt sich später aus...
    Vielleicht täusche ich mich, kann es sein, daß Deine Fahrer- und die Hecktür beim schließen schleifen? Ich habe an keiner der Türen solche Kampfspuren. Ggfs. kurzfristig einpassen lassen.
    Besten Gruß!
    Thorsten